Was muss man beachten, wenn man ein Flugblatt erstellt?
Rechtliches:
Verantwortlich im Sinne des Presserechts – V.i.S.d.P.
Politische Flugblätter sind Druckerzeugnisse im Sinne der Landespressegesetze. Diese Gesetze schreiben vor, dass Druckerzeugnisse mit einem Impressum zu versehen sind, das „V.i.S.d.P.“
Angegeben werden muss:
- eine natürliche Person,
- ggf. der Name der Organisation und
- eine ladungsfähige Adresse, also Name und Anschrift.
Ein Postfach gilt nicht als ladungsfähige Adresse. Wenn die genannte natürliche Person nicht ihre Privatadresse angeben möchte, dann kommt eine c/o-Adresse infrage.
Da diese Impressumspflicht auch für Blogger:innen im Internet gilt, gibt es hierfür mittlerweile Impressumservice. Das können Anwaltskanzleien sein oder es gibt auch Dienstleitungsunternehmen, die nichts anderes als Impressumservice machen.
