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Rechtliches beim Verlinken

Das Verlinken auf fremde Inhalte ist grundsätzlich erlaubt, birgt jedoch rechtliche Risiken, insbesondere bei urheberrechtswidrigen Inhalten oder der Nutzung von Framing.
Haftungsrisiken entstehen, wenn Links Paywalls umgehen, illegale Inhalte zugänglich machen oder (bei gewerblicher Nutzung) wissentlich auf rechtswidrige Inhalte verweisen.
Die Kennzeichnung als Werbung ist bei bezahlten Links zwingend, um UWG-Verstöße zu vermeiden.

Wichtige rechtliche Aspekte beim Verlinken:

  • Urheberrecht (Linkhaftung): Das Setzen von Hyperlinks ist laut eRecht24 und Advidera grundsätzlich zulässig.
  • Ausnahme bei Unwissenheit: Wenn verlinkte Inhalte ohne Zustimmung des Rechteinhabers online sind, kann eine Haftung entstehen, insbesondere wenn der
    Verlinkende davon wusste oder wissen musste. Das gilt besonders im gewerblichen
    Kontext.
  • Framing/Inline-Linking: Das Einbetten fremder Inhalte, bei dem nicht deutlich wird, dass die Quelle extern ist, kann zu einer Haftung führen, da der Betreiber sich die Inhalte zu eigen macht.
  • Schutzmechanismen umgehen: Verlinkungen, die technische Schutzmaßnahmen (z.B. Bezahlschranken) umgehen, sind unzulässig.
  • Gewerbliche Links (Sponsored Links): Bezahlte Verknüpfungen müssen laut Internet-Freiheit als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet sein, sonst drohen Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Prüfpflicht: Webseitenbetreiber sind in der Pflicht, die Legalität verlinkter Inhalte zu
gewährleisten. Bei Kenntnis von Rechtswidrigkeiten muss der Link entfernt werden.
Die Rechtsprechung zur Linkhaftung ist komplex und oft eine Einzelfallentscheidung.

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